Neurologische und neuropsychologische Gutachten
Sachgerechte neurologische und neuropsychologische Gutachten für Entschädigungsansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern ebenso wie der privaten Versicherungswirtschaft nach (unfallbedingten) Verletzungen (Haftpflichtverfahren) oder anderen (erkrankungsbedingten) Schädigungen des Gehirns (Rentenverfahren) bedürfen einer spezifischen Sachkenntnis über den chronischen Verlauf, das Schädigungsbild und die Prognose solcher Krankheitsbilder. Insbesondere wird hier zunehmend, z.B. in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Begutachtung des Schädel-Hirn-Traumas, eine spezifische neuropsychologische Untersuchung für die Gutachtenerstellung verlangt.
Eine solche Expertise ist bei regulären Fachärzten der Neurologie und/oder Psychiatrie für neurologische und neuropsychologische Gutachten überwiegend nicht vorhanden. Die Firma kann solche Kompetenz anbieten für
- Gerichte
- Berufsgenossenschaften
- Versicherungen